3. Juni 2021

Wegfall der Terminpflicht, Wegfall der Testpflicht

Mit den sinkenden Zahlen bei den positiven Testergebnissen im Hinblick auf das das SARS COV2 Virus, wurden durch die verantwortlichen Stellen einige Einschränkungen in der Freizügigkeit zurück genommen. So muss seit Anfang Juni kein negativer SARS COV2 Schnelltest nachgewiesen werden, um die Geschäfte des Einzelhandel zu betreten. Auch die Notwendigkeit einen Termin für einen Besuch im Geschäft zu machen, besteht nicht mehr.

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